Firmennachrichten

06.07.2011

SchwörerHaus ist AEO zertifiziert

Vor dem Hintergrund zunehmender Globalisierung bei einer gleichzeitig veränderten Sicherheitslage hat die Europäische Union sicherheitspolitische Aspekte im Zollrecht verankert. Zentraler Bestandteil ist dabei die Einführung des Status „AEO“.

AEO steht für „Authorized Economic Operator“ bzw. „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ und bestätigt, dass das Unternehmen besonders zuverlässig und vertrauenswürdig ist. Außerdem kann das Unternehmen besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

Das Ziel dieser Zertifizierung ist laut Bundesministerium für Finanzen die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher.

Die Voraussetzungen, die ein Unternehmen erfüllen muss um AEO zu werden, betreffen unter anderem die Buchführung, die
IT-Sicherheit, Zugangskontrollen und die betriebliche Organisation der Zoll- und Logistikabteilung. Dies wird über eine sehr umfangreiche Selbstauskunft des Unternehmens und gegebenenfalls durch einen Vor-Ort Besuch des Zolls geprüft.

Ab 21. Juli 2011 ist SchwörerHaus offiziell als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ zertifiziert und damit auch als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig eingestuft. Dieser Status soll beispielsweise die Zollabfertigung an der Grenze zur Schweiz stark vereinfachen und damit auch beschleunigen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen unter www.zoll.de.

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